Heiraten in Hatten
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Standesamt |
Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit aber begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang.
Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft, bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet. Aber es kommen noch andere, meist nicht so bekannte Aufgaben hinzu, wie z.B. Kirchenaustritte, Vaterschaftsanerkennungen, namensrechtliche Erklärungen, Nachbeurkundungen von ausländischen Personenstandsfällen.
Auf den nachfolgenden Seiten möchten wir Ihnen wichtige Informationen rund ums Standesamt geben.
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Geburtsbeurkundung
Die Geburt ist binnen einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
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Ihre Standesbeamtinnen
In Herzensangelegenheiten immer eine gute Adresse. Unser Team von Standesbeamtinnen hilft Ihnen schon im Vorfeld Ihrer Trauung, so manche bürokratische Hürde zu nehmen..
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Die Trausäle
Sie haben die Wahl zwischen drei Trausälen....
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Unser Service
... mehr als nur trauen...
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Dokumente
Ohne Ringe geht es, ohne gültige Dokumente nicht....
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Lebenspartnerschaften
...in der heutigen Zeit sind Lebenspartnerschaften nichts ungewöhnliches mehr...
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Heiratsbräuche
Warum gibt es den Polterabend, die Brautentführung und und und....
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Tipps, Anfahrt usw.
So kommen Sie zu uns
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Ihr Hochzeitsfoto im Internet
Ihre Bilder von der Trauung im Internet...
und zur Online-Trauung
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Ehefähigkeitszeugnis
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis vorlegen.
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Sterbefall
Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
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Kirchenaustritt
Zuständig ist der Standesbeamte an Ihrem Wohnsitz. Die Erklärung kann auch bei einem Notar erfolgen. Sie muss öffentlich beglaubigt werden, d.h. es ist Ihr persönliches Erscheinen beim Standesbeamten oder beim Notar erforderlich.
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