Lebenspartnerschaften
Lebenspartnerschaften bringen auch Pflichten
Lebenspartnerschaftgesetz
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz werden schwule und lesbische Paare Ehepartnern annähernd gleichgestellt – in guten wie in schlechten Tagen.
Homosexuelle Paare, die bei einem Amt den Bund fürs Leben schließen, sind vor dem Gesetz füreinander verantwortlich. So entstehen den Lebenspartnern gegenseitige Fürsorge- und Unterhaltspflichten, auch über das Bestehen der Partnerschaft hinaus. Daneben gibt es neue Rechte der homosexuellen Paare im Namens-, Miet- und im Erbrecht. Verstirbt einer der Lebenspartner, muss der andere nicht automatisch die Wohnung verlassen, wenn der Mietvertrag nicht auf seinen Namen läuft. Ebenso hat er in Zukunft einen Anspruch auf einen gesetzlichen Erbanteil. Zudem erhalten die Lebenspartner das „kleine Sorgerecht“, das die Befugnis zur Mitbestimmung in alltäglichen Fragen bei der Erziehung der Kinder des Partners beinhaltet. Dazu zählen unter anderem der Schulbesuch oder Arztbesuche.
Lebenspartnerschaft im Standesamt Hatten schließen
Melden Sie Ihre Lebenspartnerschaft im Standesamt Hatten an und geben Sie sich in einem unserer drei Trausäle das Jawort. Sollten Sie einen auswärtigen Wohnsitz haben, so wenden Sie sich zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft bitte an das Standesamt an Ihrem Wohnort. Nach erfolgter Anmeldung wird diese dem Standesamt Hatten die Unterlagen übersenden.
Unterlagen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist von mehreren Faktoren abhängig, z.B. ob Sie ledig, geschieden oder verwitwet sind, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Kinder haben usw. Um speziell auf die von Ihnen zu besorgenden Dokumente eingehen zu können, empfehlen wir Ihnen sich telefonisch, persönlich, schriftlich oder per Email mit uns in Verbindung zu setzen. – Dies gilt natürlich auch für die Reservierung eines Termins für die Lebenspartnerschaft.


