Sterbefall

Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Die Anzeige erfolgt in der Regel durch den von den Angehörigen beauftragten Bestatter.

 Notwendige Unterlagen

- ärztliche Todesbescheinigung 
- bei Verstorbenen, die ledig waren: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch  
- bei Verstorbenen, die verheiratetet waren: Nachweis über die letzte Ehe (Eheurkunde) 
- bei Verstorbenen, die geschieden oder verwitwet waren: zusätzlich Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. 
  Sterbeurkunde des Ehepartners

Gebühren

Eine Sterbeurkunde kostet 10,00 Euro. Für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird, die Hälfte der vorgesehenen Gebühr. Es werden gebührenfreie Sterbeurkunden ausgestellt für die gesetzliche Rente, für die Krankenkasse sowie für die Bestattung.