Der Rat der Gemeinde Hatten
Der Rat der Gemeinde Hatten besteht aus 28 Ratsfrauen und Ratsherren, die von den Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden sowie der Bürgermeisterin.
Der Rat ist für die wesentlichen Entscheidungen in der Gemeinde zuständig. Er beschließt z. B. über die grundlegenden Ziele der Entwicklung der Kommune, Satzungen und Verordnungen, die Festlegung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern), den Haushalt der Gemeinde, die Mitgliedschaft in Gremien Dritter, die Aufstellung von Bauleitplänen und andere für das gemeindliche Leben bedeutsame Fragen.
Bevor der Rat einen Beschluss fasst, wird die jeweilige Angelegenheit in den Fachausschüssen beraten. Ist ein Sachthema im zuständigen Fachausschuss beraten worden, wird das Beratungsergebnis mit einer Beschlussempfehlung dem Verwaltungsausschuss vorgelegt, der die Angelegenheit seinerseits berät und entscheidet bzw. dem Rat einen Beschlussvorschlag unterbreitet. Das geschieht nach einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren.
Der Rat wählt aus seiner Mitte die/den Ratsvorsitzende/n. Der/Die Ratsvorsitzende leitet die Sitzungen des Gemeinderates.
Die Sitzungen des Gemeinderates sind in der Regel öffentlich.


