Der Rat der Gemeinde Hatten

Der Rat der Gemeinde Hatten besteht aus dem/der Bürgermeister/in sowie 28 Ratsfrauen und Ratsherren, die von den Bürgerinnen und Bürgern jeweils für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt werden. Die letzte Kommunalwahl fand am 11. September 2011 statt. Die zurzeit laufende Wahlperiode hat am 01. November 2011begonnen und endet am 31. Oktober 2016.

Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes muss das Volk in den Gemeinden eine Vertretung haben. Diese Funktion hat der von der Bürgerschaft gewählte Rat. Er vertritt das "Volk", also die Einwohner, nicht die Gemeinde. Die Niedersächsische Gemeindeordnung weist sowohl dem Gemeinderat als auch dem Verwaltungsausschuss und dem/der Bürgermeister/in eigene Aufgabenbereiche zu. Der Rat ist also nicht allein zuständiges Entscheidungsorgan. Ihm obliegt jedoch die grundsätzliche kommunalpolitische Willensbildung. Zu den Aufgaben des Rates gehört es, über die wichtigsten Angelegenheiten der Gemeinde Entscheidungen zu treffen. Hierzu gehören unter anderem der Erlass von Satzungen, die Aufstellung, die Änderung, die Ergänzung und die Aufhebung von Bauleitplänen, der Erlass der Haushaltssatzung und die Errichtung und Übernahme von öffentlichen Einrichtungen.

Um Entscheidungen des Gemeinderates und des Verwaltungsausschusses vorzubereiten, hat der Rat der Gemeinde Hatten mehrere Fachausschüsse gebildet. Hier finden die Fachberatungen zu den jeweiligen Angelegenheiten statt.

Die Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Einige Angelegenheiten erfordern jedoch den Ausschluss der Öffentlichkeit.